Schwimmbadnutzung in Corona-Zeiten
Die Stadt Koblenz hat das Beatusbad ab dem 28.06.2021 für Vereine wieder geöffnet. Bitte beachtet die Mitteilungen des Vorstands, insbesondere die E-Mails bezüglich Testerfordernis etc., wie sie die 24. Coronaverordnung RLP fordert = Nutzung für geimpfte, genesene oder getestete Mitglieder.
Aktuelll gilt die Empfehlung, die AHA-Regeln weiter einzuhalten. Dies allerdings auf freiwilliger Basis.
Allgemeine Informationen bezüglich der aus der Corona-Pandemie resultierenden Beschränkungen finden Sie auf unserer Infoseite.
Dem TSC-Koblenz e.V. sind die Regelungen, die helfen sollen, die Menschen gesund zu erhalten, wichtig. Informationen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie unter folgendem Link. Informationen der Stadt Koblenz finden Sie unter folgendem Link. Hier finden sich auch alle Ge- und Verbotsverfügungen.
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Pandemie finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.
Aktuell ist das Beatusbad ab 28.6.2021 2021für Vereine geöffnet.
Grundsätzlich gilt das Hygienekonzept der Stadt Koblenz: Maskenpflicht, Listenführung, Wegekonzept, Beschränkungen der Besucher (auch für Vereine), Teilung der Bahnen.
Hinzu kommen Regelungen unseres Dachverbands VDST bezogen auf die Durchführung von Übungen und der Desinfektion von Leihequipment.
Nichtmitglieder, die sich für einen Tauchschein, Sportabzeichen oder Schnuppertauchen interessieren, müssen sich zwingend mit dem Vorstand über unsere Kontaktseite in Verbindung setzen. Nur so können Sie sicher sein, ob ein Besuch überhaupt möglich ist.